Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.01.2018)
sowie
Besondere Vertragsbedingungen der Tischlerei Hake GmbH

 

1.  Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

 

2.  Weitere Vertragsgrundlagen

2.1 Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.2 Lieferverzögerung

Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.

2.3 Mangelrüge

Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.

2.4. Mangelverjährung

Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt der Mängelanspruch ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Mängelansprüche von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

2.5 Umsetzung der Mängelansprüche

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.

2.6. Aus- und Einbaukosten

Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.

2.7. Anlieferung

Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

2.8 Abschlagszahlung

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung verlangen.

2.9 Besondere Vertragsbedingungen

2.9.1 Isolierglas mit eingebauten Sprossen im SZR

Bei Sprossen im SZR (Scheibenzwischenraum) von Wärmefunktions- und / oder Schallschutzisoliergläsern gelten die über Prüfzeugnisse oder gleichwertige Nachweisunterlagen vorliegenden Funktionswerte grundsätzlich nicht.

Sprossen im SZR können diese Funktionswerte der Isolierglaseinheit verändern. Bei Isolierglaseinheiten mit eingebauten Sprossen können unter ungünstigen Umgebungsbedingungen oder auch konstruktionsbedingt Klappergeräusche entstehen (siehe auch: Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas). Dem Endabnehmer gegenüber besteht Hinweispflicht!

Zur Verminderung der Intensität der Klappergeräusche bzw. der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Klappergeräusche können transparente Abstandhalter (sog.“Silikontropfen“) dienen. Es wird keine Mängelansprüche übernommen für deren späteres Ablösen, mechanischen Beschädigungen, Verrutschen, Verfärbung sowie Glasschäden, die im Zusammenhang mit der Behinderung der freien (konkaven) Verformung bzw. Durchbiegung der Glasscheiben durch Silikontropfen und / oder Sprossen bei niedrigen Temperaturen im SZR stehen.

2.9.2
Die äußeren, feuchtigkeitsschützenden Abdichtungen der bodengebundenen Fensterelemente müssen nach der Fenster- oder Türmontage von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Tischlerei Hake GmbH kann nicht für Feuchteschäden am Bauwerk, des Bodens oder der Wände haftbar gemacht werden.

2.9.3 Bei Verwendung einer bodentiefen Aluminiumschwelle kann bei starken Schlagregen Feuchtigkeit ins Innere gelangen. Dies ist kein Reklamationsgrund. Die Höhe der von uns verbauten Aluminiumschwellen beträgt im Allgemeinen 20 mm und ist für den barrierefreien Einsatz geeignet.

2.9.4 Mündliche Abreden bei den Vertragsverhandlungen gelten nur dann als vertraglich vereinbart, wenn die Abreden (Nebenabreden) in der Vertragsurkunde (Bestellung, Auftrag, Besprechungsprotokoll) schriftlich festgelegt werden.

2.9.5 Bitte beachten Sie, dass die Not- und Gefahrenfunktion des Zylinders bei Haus- und Nebeneingangstüren sowie Garagen- und Gartentore nur für den Notfall konstruiert wurde und nicht für den Dauerbetrieb. Um die Kupplung zu schonen und die Garantie aufrecht zu halten, sollte der Schlüssel daher innen aus dem Zylinder gezogen werden, sofern dieser nicht genutzt wird.

2.9.5.a Wie bei vielen anderen Produkten gibt es auch bei einer Reklamation von Kunststoffprofileneine sogenannte "Visuelle Beurteilung". Diese wurde von der
- Gütegemeinschaft Fenster, Fassade und Haustüren, e.V. sowie von der
- Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V.
in dem VFF Merkblatt KU:01 aus August 2016 geprüft und festgelegt um eine Grenze zu schaffen, abwann eine Reklamation wirklich rechtmäßig ist.

Diese Virtuelle Beurteilung sagt aus, dass eine Reklamation nur anerkannt werden kann, wenn der Fehler in einem Kunststoffprofil aus einem Mindestabstand von 5 Metern (außen) und von 3 Metern (innen) bei diffusen Tageslicht ("weiches Licht ohne große Schattenbildung") innerhalb von 10 Sekunden klar erkennbar ist.
Wenn ein Fehler im Kunststoffprofil in den von uns hergestellten und montierten Elementen wieoben beschrieben besteht und innerhalb der Toleranz liegt, können wir eine Reklamation nicht anerkennen. Die oben genannten Prüfkriterien sowie die Literaturhinweise können auf Verlangen bei uns eingesehen werden.

2.9.6 TR 121                                                                                                                    Ausgabe September 2014
Produkteigenschaften Rollläden

5.2.3 Durchhängen von Blenden und Rollladenkästen aus Metall.
Unabhängig vom Herstellungsverfahren sind folgende Abweichungen zulässig:
3 ‰ der freien Länge, also 3 mm/m, max. 10 mm. Diese Toleranzen gelten nur für das Durchhängen, Höhenunterschiede links/rechts werden nach DIN 18202
bewertet

5.3 Formänderungen
Sowohl unter dem Einfluss der Witterung als auch durch Eigenlast können bei Rollladenstäben Formänderungen auftreten. Diese Formänderungen können vor allem bei Kunststoffrollläden auch bleibend sein und sind zulässig, wenn die einwandfreie Funktion des Rollladens gewährleistet ist.

Da diese Formänderungen auch eine optische Beeinträchtigung darstellen können, sind nachstehend die dem Stand der Technik entsprechenden Toleranzen angegeben. Werden diese eingehalten, so ist eine Reklamation nicht berechtigt. Die Angaben gelten nicht für Verformungen unter Windeinfluss, hier muss nur die gewählte Windwiderstandsklasse erfüllt werden.
Bei der Bedienung biegen sich Rollladenstäbe am Einlauf in den Rollladenkasten durch. Für diese Durchbiegen gibt es keine Grenzwerte, es muss jedoch durch geeignete Maßnahmen verhindert werden, dass der Panzer beim Hochziehen einhakt oder störende Geräusche verursacht.

5.3.1 Rollladenstäbe aus Aluminium
Unter der Eigenlast können sich Rollladenstäbe ausbauchen. Im geschlossenen Zustand sollte der Rollladenpanzer bzw.-stab nicht mehr als 2 % der Panzerbreite, jedoch nicht mehr als 5 cm unter Eigenlast ausbauchen. Dies gilt insbesondere für Rollladenstäbe aus rollgeformtem Aluminium. Stranggepresste Stäbe sind wesentlich stabiler.

5.3.2 Rollläden aus Holz
-entfällt-

5.3.3 Rolladen aus Kunststoff
Rollläden aus Kunststoff sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften thermisch verformbar. Einwirkung von hohen Temperaturen bei gleichzeitiger Gewichtsbelastung können zu dauerhafter Verformung führen Um diese Gefahr zu minimieren, müssen die Bedienvorschriften des Herstellers beachtet werden. Dies gilt vor allem bei der Verwendung des Rollladens als Sonnenschutz, hier darf der Rollladen nur soweit geschlossen werden, dass die Lichtschlitze noch offen bleiben, um die Belastung der unteren Stäbe durch Eigenlast zu reduzieren. Die zulässige Ausbauchung beträgt bei Einhaltung der Vorgaben 2 % der Panzerbreite, jedoch max. 5 cm.

5.3.4 Rollladenmotoren
Bei zwei oder mehreren Motoren, die über einen Schalter bedient werden sollen, muss ein Trennrelais zwischen geschaltet werden!
Bitte beachten Sie, dass es bei Rollladenmotoren des gleichen Typs und Stärke zu versetzen Rollladen kommen kann obwohl diese gleichzeitig gestartet werden.

2.9.6.a Rollladen mit motorischem Antrieb werden der Optik wegen auf Kundenwunsch teilweise mit Flachleiste ohne Stopper ausgestattet. Wir weisen darauf hin, dass diese bei stärkerem Wind oder beim Reinigen der Rollladen von außen in den Rollladenkasten gedrückt werden können. Dieser Umstand ist keine Reklamation und wird im Stundenlohn behoben. Die entstehenden Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2.9.6.b Rollladen mit Gurtbedienung werden standardmäßig mit cremefarbenen Gurt geliefert und montiert. Dieser Gurt ist wesentlich unempfindlicher gegen mechanischem Abrieb und Verschmutzungen. Auf Kundenwunsch kann jedoch auch ein weißer Gurt verbaut werden. Die entstehenden Mehrkosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das nachträgliche Ändern der Gurte wird im Stundenlohn berechnet. Die ausgebauten Gurte können nicht gegen gerechnet werden.

2.9.7 Trotz unserer sorgfältigen Arbeit kann es bei der Demontage von vorhandenen Fenster- und Türelementen Vorkommen, dass sich Teile des Putzes bzw. Tapete von der Leibung oder Fliesen im Wand- oder Bodenbereich lösen. Die daraus resultierenden Anschlussarbeiten (anputzen, tapezieren, Fliesen legen ect.) können nicht geltend gemacht werden.

2.9.8 Im Rahmen der DSGV, die am 25.05.2018 in Kraft tritt, haben auch wir unsere Datenschutzbestimmungen geändert.

Ihre Daten wurden bei uns aufgrund einer geschäftlichen Angelegenheit digital erfasst. Es handelt sich hierbei um die Daten, die für die Abwicklung Ihrer Angebotserstellung Auftrages notwendig waren. Hierzu zählen Name, Kontaktdaten (bei Firmen auch Ansprechpartner), Anschrift, Baustellen-Anschrift.

Bei vermieteten Objekten werden auch Kontaktdaten des/der Mieter/s erfasst.

Diese Daten haben wir von Ihnen bzw. einem planenden Unternehmen (Architekt, Baugesellschaft, Hausverwalter) erhalten

Für weiterführende Gewerke (Lieferanten für Glas, Beschläge, Fenster- und Kunststoffprofile, Sonnenschutzbauer, …) werden diese ebenfalls verwendet. Mit der mündlichen sowie schriftlichen Auftragserteilung setzen wir Ihre Einwilligung voraus. Bei Beanstandungen unserer Produkte werden Kontaktdaten unter Umständen an Zulieferer zur Kontaktaufnahme weitergeleitet.

Im Falle einer erteilten Lastschrift müssen wir Ihre Daten an die Bank weitergeben, damit die Lastschrift ausgeführt werden kann (falls der Auftrag noch nicht abgewickelt ist).

Im Falle einer offenen Forderung müssen wir die Daten an ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt zur Einziehung der Forderung weitergeben.

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und ‐fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht erfasst sind, werden sie gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.

Sollten Sie in Erfahrung bringen wollen, welche Daten wir von Ihnen gespeichert haben, bitten wir um schriftliche Anfrage. Bitte geben Sie hier Ihre Kundennummer an.

Sollten Sie Einwände gegen die Datenspeicherung haben, wenden Sie sich an:

Tischlerei Hake GmbH
An der Autobahn 14
D-49733 Haren Wesuwe

Tel.: +49 5935-9988390
Fax: +49 5935-9988393
Mobil: +49 1742615562
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.tischlerei-hake.com                                                                           

 

3.  Förmliche Abnahme

Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

 

4. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649 BGB den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

5.  Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

5.1 Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

– Beschläge und gängige Bauteile sind jährlich zu kontrollieren, zu ölen oder zu fetten

– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren

– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen. Bei späteren Reklamationen, die auf eine Nichteinhaltung der Wartung zurück zu führen sind oder außerhalb der gesetzlichen Mängelansprüche liegen, müssen die Kosten von Auftraggeber übernommen werden. Die Kosten hierfür sowie der Umfang der Wartung müssen mit Herrn Hake abgesprochen werden.

Beispiele gegen einen Mangelanspruch sind wie folgt aufgeführt. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Abnahme die Leistung mangelfrei war:

  • · Die abgenutzte Lackschicht einer häufig benutzten Holztreppe
  • · Die durch unsachgemäße Reinigung zerkratzte Fensterscheibe
  • · Das nach 1 bis 2 Jahren hängende oder klemmende Fenster, Außen- oder Zimmertür
  • · Die seit mehreren Jahren nicht gefetteten und nachjustierten Beschläge eines Dreh-Kipp-Fensters
  • · Die verwitterte Oberflächenbeschichtung eines Holzfensters

5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Eine Broschüre "Richtig Lüften" kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.

5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere oder Ähnliches) liegen und üblich sind.

5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.

 

6.  Ausschluss der Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. 

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

 

8.  Eigentums- und Urheberrecht

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

 

9.  Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

 

10. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.